Am Donnerstag hat der Bundestag den Nachtragshaushalt 2015 sowie einen Sonderfonds für finanzschwache Kommunen beschlossen. „Pro Mobilität begrüßt dieses Signal der Bundesregierung, das Problem der Unterfinanzierung von Straßen und Brücken in Deutschland endlich in Angriff zu nehmen.“ Verbandspräsident Dr. Peter Fischer betonte, dass jetzt die Länder gefordert seien, ihre Auftragsverwaltung personell so aufzustocken, dass die zusätzlichen Finanzmittel auch in die Stärkung der Verkehrsinfrastruktur fließen könnten.
Im Nachtragshaushalt 2015 sind für die Jahre 2016 bis 2018 zusätzliche 1,89 Mrd. Euro für Investitionen in Bundesfernstraßen vorgesehen. Mit dem ebenfalls beschlossenen Sondervermögen von 3,5 Mrd. Euro für finanzschwache Kommunen können in begrenztem Umfang auch Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen finanziert werden. Fischer forderte die Bundesländer auf, den Städten und Gemeinden die im Förderkatalog vorgesehenen Maßnahmen für mehr Lärmschutz an kommunalen Straßen sowie zur Verbesserung der Barrierefreiheit des ÖPNV zugänglich zu machen. Die zusätzlichen finanziellen Spielräume für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur müssten konsequent genutzt werden.