Mit der Verabschiedung der Ausbaugesetze wurde heute das Gesetzgebungsverfahren auf Basis des Bundesverkehrswegeplans im Bundestag abgeschlossen. Grünes Licht also für die Weiterentwicklung der Verkehrsnetze von Straße, Schiene und Wasserstraße. „Die Regierungskoalition hat Wort gehalten: das Prinzip „Erhalt vor Neubau“ und die Priorität für „Engpassbeseitigung in hoch belasteten Korridoren“ wurde weitestgehend umgesetzt“, unterstreicht Verbandspräsident Eduard Oswald. Jetzt gelte es, die als „vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung“ (VB-E) klassifizierten Vorhaben besonders zügig zu planen, zu finanzieren und zu bauen.
Für den Erhalt von Autobahnen und Bundesstraßen sind von 2016 bis 2030 insgesamt 132,8 Mrd. € vorgesehen. 67,0 Mrd. € davon entfallen auf Erhaltungs- und Ersatzbaumaßnahmen. 69 % der gesamten Straßeninvestitionen sind für Autobahnen und 31 Prozent für Bundesstraßen vorgesehen. „Die Schwerpunktsetzung der Investitionen auf großräumig wirksame Vorhaben wird daran deutlich“, erläutert Oswald. Durch den Ausbau von 2.000 Streckenkilometern Autobahn sollten im Bundesfernstraßennetz künftig 42 % weniger Staus entstehen.
Allerdings beziehe sich der ambitionierte Finanzrahmen auf einen Preisstand der Vorhaben zum Jahr 2015. „Wenn bis 2030 alle Projekte aus dem „vordringlichen Bedarf“ plangerecht realisiert werden sollen, benötigen wir, aufgrund der absehbaren Preissteigerungen, mehr Finanzmittel als der Bedarfsplan heute ausweist“, unterstreicht Oswald. Umso wichtiger sei es, Kosten zu sparen. „Wir brauchen dazu, insbesondere bei Ersatzneubauten, ein einfacheres Planfeststellungsverfahren“.
Generell müssten Infrastrukturpojekte schneller realisert werden können. Dazu brauche es mehr Planungsingenieure und effizentere Strukturen. Die von der Koalition geplante „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ biete hier ein großes Potenzial. „Als Verkehrsinfrastrukurverband erwarten wir, dass auch dieses Vorhaben in konstruktiver Zusammenarbeit von Bund und Ländern erfolgreich realisiert wird“.